Hauptuntersuchung und mehr

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Sie wollen sicher sein, dass Ihr Fahrzeug verkehrstauglich und vorschriftsgemäß ist, und Sie brauchen eine neue HU-Plakette?

Martin u. Karch sind mit ihren Kfz-Prüfzentren an den Standorten Viernheim und Weinheim in der Region Rhein-Neckar vertreten. Wir führen amtliche Prüfungen sowie Hauptuntersuchungen inklusive AU im Namen und auf Rechnung des TÜV für Sie durch.

Hauptuntersuchung Details

... nach § 29 StVZO inkl. Abgasuntersuchung.
Sie wollen sicher sein, dass Ihr Fahrzeug nach wie vor verkehrstauglich und vorschriftsgemäß ist, und brauchen eine neue HU-Plakette? Martin u. Karch sind mit ihren Kfz-Prüfzentren an den Standorten Viernheim und Weinheim in der Region Rhein-Neckar vertreten. Kommen Sie einfach vorbei. Für Ihre Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) brauchen Sie vorher keinen Termin auszumachen.

Änderungsabnahmen Details

... nach § 19 (3) StVZO.
Wer eigene Ideen am Fahrzeug verwirklicht, benötigt hierfür eine Genehmigung. Zu den nachträglichen Änderungen gehören unter anderem: Tieferlegung, Anhängerkupplung, Spoiler, Sonderräder, Sportauspuffanlagen, andere Scheinwerfer, Folien an Seitenscheiben und Chiptuning. Wir nehmen diese Änderungen an Ihrem Kraftfahrzeug für Sie ab und stellen entsprechende Prüfzeugnisse aus. So bleibt die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erhalten.

Vollabnahme Details

...nach § 21 StVZO und § 19(2).
Hat Ihr Fahrzeug keine nationale deutsche ABE oder EG-Typgenehmigung? Oder haben Sie zum Beispiel an Ihrem Fahrzeug Umbauten vorgenommen, die es zum Sonderfahrzeugverwandelt haben? In solchen Fällen erstellen wir ein Vollgutachten für Sie, damit Sie Ihr Fahrzeug sicher in den Verkehr bringen können. Jetzt neu bei Martin u. Karch: Seit kurzem sind wir befugt die Vollabnahme an Ihrem Fahrzeug durchzuführen. Als TÜV-Vertragspartner sind wir im amtlichen Bereich seit vielen Jahren aktiv und setzen im Namen und auf Rechnung des TÜV amtliche Prüfungen sowie die Hauptuntersuchung inklusive AU für Sie um.

Oldtimerbegutachtung Details

... nach § 23 StVZO.
Nicht jedes Auto über 30 Jahre ist offiziell ein Oldtimer und kann das begehrte H-Kennzeichen tragen. Um als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut zu gelten, muss das Automobil original belassen, gut erhalten und gepflegt sein. Die Zulassung für ein H-Kennzeichen erfolgt über ein amtliches Gutachten nach §23 StVZO. In unserer Oldtimerbegutachtung prüfen wir, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und das Fahrzeug verkehrssicher und vorschriftsmäßig ausgestattet ist.

UVV-Sicherheitsprüfungen

Mindestens einmal im Jahr sollten alle gewerblich genutzten Fahrzeuge durch einen Sachverständigen geprüft werden. Die Prüfung erfolgt unter dem Aspekt der Betriebssicherheit, die sich aus Arbeitssicherheit und Verkehrssicherheit zusammensetzt und mit einer Prüfplakette dokumentiert wird. Wir führen die UVV-Sicherheitsprüfungen durch an:
Fahrzeugen,  Fahrzeughebebühnen und kraftbetriebenen Toren und Toranlagen

Alle Leistungen in der Übersicht

KFZ-Haftpflichtschäden | KFZ-Kaskoschäden | KFZ-Schätzungen und Bewertungen | Motorschäden | Baumaschinen, Krane | Begutachtung von Leasingfahrzeugen | Beweissicherungsgutachten | Oldtimerbewertungen | Ausfallschäden | Landmaschinen | DAT-Schätzungen | Fahrradgutachten | Gebrauchtwagensiegel | Lackgutachten | Oldtimerbewertungen | Prüfungen von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen | Sicherheitsprüfungen | Sondergutachten | Schallpegelmessungen | Technische Gutachten (Motor- und  Getriebegutachten etc.) | Waschstraßengutachten | Zustandsbericht
Vollabnahmen §21 StVZO und §19(2) |​ Hauptuntersuchung nach §29 StVZO inkl. | Abgasuntersuchung | Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO | GGVS / ADR / RID - Prüfungen | Oldtimerbegutachtung nach §23 StVZO | Sicherheitsprüfungen (SP) | Untersuchungen nach §§5 und 17 FZV
​UVV-Prüfungen an Fahrzeugen | UVV-Prüfungen an Fahrzeughebebühnen | UVV-Prüfungen an kraftbetriebenen | Toren u. Toranlagen
Betreuung Arbeitssicherheit | Beratende Tätigkeit | Werkstatttests | Servicetests
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