Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind nach Maßgabe von § 36 GewO tätig. Claudius Karch wurde durch die Industrie- und Handelskammer für das Sachgebiet „Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung” öffentlich bestellt und vereidigt. Er unterliegt den Bestimmungen der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt. Diese kann unter www.darmstadt.ihk24.de eingesehen werden.
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