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Großkundenrabattabzug nur bei tatsächlichem Rabatt

AG Ingolstadt, Urteil vom 25.04.2021, AZ: 14 C 1761/20
Hintergrund
Im Rechtsstreit vor dem AG Ingolstadt machte ein Fahrzeughersteller von ihm beglichene Reparaturkosten aus einer Reparaturkostenrechnung für ein eigenes Fahrzeug geltend, das vom Unfallgegner allein verantwortlich beschädigt wurde. Die Beklagtenseite wandte ein, dass davon auszugehen sei, dass die Klägerin als Fahrzeugherstellerin für die Reparatur ihres eigenen Fahrzeugs Großkundenrabatt in Höhe von 20 % erhalte.

Der Rechnungsbetrag aus der Reparaturkostenrechnung wurde allerdings vom Fahrzeughersteller vollständig und ohne jeden Abzug beglichen. Der Fahrzeugherstellerbegehrte mit seiner Klage den abgezogenen 20 %igen Differenzbetrag in Höhe von 414,77 €.

Aussage
Das AG Ingolstadt sprach die restlichen Reparaturkosten der Fahrzeugherstellerin zu. Das AG Ingolstadt führt zunächst Grundsätzliches zur konkreten Abrechnung von Reparaturkosten nach einem Kfz-Haftpflichtschaden aus. Zum Einwand der Beklagtenseite führt es wörtlich aus: „Der Einwand der Beklagtenseite, es sei davon auszugehen, dass die Klägerin Großkundenrabatt in Höhe von 20 % bekomme, verfängt insoweit nicht. Aus der … ergibt sich, dass der Rechnungsbetrag vollständig durch die Klägerin bezahlt wurde. Dieser Betrag ist der Klägerin daher auch zu ersetzen. Der Abzug eines Großkundenrabatts kann zwar generell im Rahmen einer fiktiven Abrechnung in Betracht gezogen werden, jedoch nicht bei tatsächlicher Abrechnung ohne Berücksichtigung eines Großkundenrabatts. Es ist diesbezüglich auch kein Verstoß gegen eine Schadensminderungspflicht ersichtlich.“

Praxis
Das Urteil ist zumindest praxisrelevant für Hersteller – und zwar einmal für den Umstand, dass bei eigenen beschädigten Fahrzeugen keinerlei Rabatt oder Großkundenrabatt von der tatsächlich konkreten Reparaturkostenrechnung von der Reparaturfirma in Abzug gebracht wird, aber auch für Fälle, in denen ein geringerer Nachlass oder Rabattabzug als ein von der Gegenseite behaupteter in der Reparaturkostenrechnung erfolgt.
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